Im Gegensatz zur Krankenkasse stehen die Chancen für einen Zuschuss zum Kauf eines Treppenlifts bei der Pflegeversicherung Gesetz des Falles besser. Hier ist nicht nur mit einer Förderung der notwendigen baulichen Maußnahmen zu rechnen, sondern mit einem konkreten Geldzuschuss für den Treppenlift in nicht unbeträchtlicher Höhe.
Pflegeversicherung zahlt bis 50% vom Treppenlift
Maximal werden von der Pflegeversicherung 50 Prozent bzw. höchstens 2.557 Euro für den Treppenlift Kauf bezuschusst. Eine Eigenbeteiligung ist also auch in diesem Fall zwingend erforderlich. Wie hoch der Zuschuss im jeweils konkreten Fall ausfällt, ist der bei der Pflegeversicherung zu erfragen.
Einen darüber hinaus gehenden Zuschuss ist nach derzeitigem Stand nur bei privaten Versicherern möglich, sofern man dort eine dementsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Dies kann zum Beispiel bestimmte Klauseln in Unfallversicherungen betreffen.
Pflegestufe muss beantragt sein
Unbedingt vor Antragstellung sollte auf alle Fälle beachtet werden, dass bereits eine Pflegestufe für den Betroffenen beantragt wurde. Letztendlich haben nur diejenigen Anspruch auf einen entsprechenden Zuschuss, welche mindestens Pflegestufe 1 vom Medizinischen Dienst bescheinigt bekommen. Ansonsten ist von der Pflegeversicherung kein Geld für den Treppenlift zu erwarten.
Wir empfehlen Ihnen vor dem Kauf eines Treppenlifters mehrere Angebote einzuholen und diese zu vergleichen.
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