Treppenlift Krankenkasse

Menschen mit Gehbehinderungen, Rollstuhlfahrer oder einfach auch Senioren, welche die Treppe nicht mehr alleine bewältigen: Viele Menschen benötigen einen Treppenlift. Doch vielen fällt auch dessen Finanzierung schwer. In diesem Artikel soll es um die mögliche Beteiligung der Krankenkasse an dem Treppenlift gehen.

Treppenlifte erhöhen Mobilität und Lebensqualität für die Betroffenen, das ist unbestritten. Leider sind sie auch dementsprechend kostspielig und können nicht von jedermann aus der sogenannten Portokasse bezahlt werden. Ob und in welcher Form es diesbezüglich Unterstützung von der Krankenkasse gibt, möchten wir im Folgenden erläutern.

Treppenlift Anteil von Krankenkasse

Leider gehört der Treppenlift in Deutschland nicht in die Kategorie der Hilfsmittel, die im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen sind. Eine finanzielle Unterstützung beim Kauf des Treppenlifts ist durch die Krankenkasse also nicht möglich. Dennoch besteht für die Betroffenen die Möglichkeit eine anders gelagerte Unterstützung zu erhalten.

Pflegestufe Voraussetzung für bauliche Maßnahmen

Der eigentliche Treppenlift wird zwar nicht von der Krankenkasse finanziert, jedoch gibt es - unter der Voraussetzung einer anerkannten Pflegestufe – die Möglichkeit eines Zuschusses zur Verbesserung des eigenen Wohnumfeldes. Darunter zählen zum Beispiel eine Türverbreiterung, das Verlegen von Steckdosen und Lichtschaltern, aber eben auch Baumaßnahmen, die für den Einbau eines Treppenlifts erforderlich sind.

Das ist vielleicht nicht die erhoffte Hilfe, aber immerhin eine gewisse Unterstützung durch die Krankenkasse. In Kombination zum Beispiel mit der Anschaffung eines gebrauchten Treppenlifts, anstelle eines neuen Modells, kann die Finanzierung möglicherweise doch noch gelingen.